Fahrrad: 50 Fahrrad Im Hausflur Mietrecht
In der eigenen wohnung ist nicht genug platz also raus damit.
Fahrrad im hausflur mietrecht. Was sie vor ihrer wohnungstür abstellen dürfen und was nicht. Eine solche klausel ist aber jedenfalls dann unwirksam wenn der vermieter keine andere zumutbare abstellmöglichkeit für fahrräder schafft. Im treppenhaus und vor haustüren in mehrfamilienhäusern stehen oft allerlei sachen herum. Ob im hausflur treppenhaus hof oder kellerflur es entscheidet was per hausordnung oder mietvertrag geregelt ist.
Das rad im hausflur. In der eigenen wohnung ist nicht genug platz also raus damit. Für nachbarn kann das allerdings schnell zum ärgernis werden. Man kennt das ja der nachbar stellt seinen müll vor die tür oder die schmutzigen.
So ist das urteil nicht zu interpretieren. Vermieter und nachbarn müssen die abgestellten fahrräder aber nicht immer akzeptieren denn der flur dient grundsätzlich nicht als abstellkammer. Also kein fahrradkeller ab in den hausflur. Im treppenhaus und vor haustüren in mehrfamilienhäusern stehen oft allerlei sachen herum.
Einige mieter stellen ihr fahrrad im treppenhaus ab um es vor dieben und schlechtwetter zu schützen. In diesem zusammenhang wird gerne ein urteil des landgerichtes hannover zitiert demnach ist der mieter berechtigt sein fahrrad im hausflur abzustellen wenn keine andere unterstellmöglichkeit vorhanden ist. Nicht alles was das leben praktischer macht ist erlaubt. Ist ein bestimmter ort als abstellmöglichkeit untersagt muss sich der mieter regelmäßig daranhalten solange er einen alternativen ort am mietshaus hat um sein fahrrad unter zu stellen.
Immer wieder stellt man sich als mieter die frage ob man sein fahrrad im haus oder treppenflur abstellen darf. In der eigenen wohnung ist nicht genug platz. Im treppenhaus und vor haustüren in mehrfamilienhäusern stehen oft allerlei sachen herum. Kinderwagen abstellen im treppenhaus oder blumenschmuck im hausflur.
Darf ich mein fahrrad im hausflur abstellen. Fahrräder der mieter häufig enthalten hausordnungen ein uneingeschränktes verbot des abstellens von fahrrädern auf vorplätzen gängen im hausflur und treppen. Grundsätzlich sollten sich alle hausbewohner.